AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER TELUS-TESTLABOR FÜR UMWELTSIMULATION GMBH

§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH, FORM

1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.

§ 2 ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS

Ist ein Auftrag als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei (2) Wochen annehmen. Die Annahme erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

§ 3 PREISE UND ZAHLUNG

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung netto (ohne Abzug) innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
2. Sämtliche Preise gelten ausschließlich in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Zahlungen haben auch in EURO zu erfolgen.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 TERMINE, LIEFERFRISTEN

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Wir kommen erst in Verzug, wenn der Kunde uns zuvor ergebnislos schriftlich eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung gesetzt hat. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen.
4. Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, so sind wir berechtigt, ihm den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
5. Sofern die Voraussetzungen von vorstehendem Absatz 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu prüfenden Gegenständen des Kunden in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6. Wird die von uns geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch uns unverschuldete Umstände verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, unzureichende Materialbelieferung, behördliche Maßnahmen, Beschränkungen der Energieversorgung), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
8. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 5 LEISTUNGSORT, AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG

1. Leistungsort ist Bissingen/Teck.
2. Unsere Leistungen erbringen wir unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik.
3. Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Prüfgegenständen als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung leisten wir keinen Ersatz. Die Kosten etwaiger Entsorgungsmaßnahmen von beschädigten oder zerstörten Prüfgegenständen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
4. Der Transport und ggf. Rücktransport bzw. die Zusendung und ggf. Rücksendung von Prüfgegenständen erfolgt auf seine Kosten und Gefahr. Der Rücktransport bzw. die Rücksendung werden nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden durchgeführt. Dies erfolgt immer ab Werk Bissingen/Teck, dies gilt auch, wenn wir die Organisation des Rücktransportes bzw. Rücksendung übernehmen.
5. Bei der Aufbewahrung von Gegenständen des Kunden ist unsere Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.

§ 6 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

1. Der Kunde hat uns alle zur Durchführung unserer Leistung relevanten Tatsachen (z.B. Material, technische Datenblätter) vollständig zur Kenntnis zu bringen. Es besteht von unserer Seite aus keine Verpflichtung, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Informationen oder sonstigen Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
2. Soweit zur Durchführung unserer Leistung eine Mitwirkungshandlung des Kunden erforderlich ist, hat er diese auf seine eigenen Kosten und mithilfe seiner eigenen Ausrüstung in Absprache mit uns durchzuführen.
3. Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, so sind wir berechtigt, ihm den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Es gelten § 4 Absätze 3 und 4 der AGB.

§ 7 ABNAHME

1. Soweit unsere Leistungen einer Abnahme bedürfen, so ist der Kunde auf schriftliche Aufforderung unter angemessener Frist dazu verpflichtet, auch wenn unwesentliche Mängel bestehen, die den vertraglich vereinbarten Zweck nicht ernsthaft beeinträchtigen.
2. Unsere Leistungen gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht spätestens zehn (10) Tage nach Übergabe oder Übersendung unserer Leistungen ausdrücklich schriftlich unter Angabe von Gründen Vorbehalte erhebt.

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG

1. Wir erbringen unsere Leistungen durch eigene Fachleute oder sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer. Sollten wir eine fehlerhafte Leistung erbracht haben, hat uns der Kunde Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Fristen zu geben. Soweit für die Nachbesserung ein Ersatzgegenstand des Kunden benötigt wird, ist dieser vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde das Recht zum Rücktritt oder Minderung der vereinbarten Vergütung. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist.
2. Die Ausstellung eines Prüfberichtes enthält keine über den konkreten technischen Inhalt hinausgehende Aussage über die Verwendungsfähigkeit oder Qualität des Prüfgegenstandes.

§ 9 HAFTUNG

1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§ 10 GESAMTHAFTUNG

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 und § 9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 SCHUTZRECHTE, URHEBERRECHTE

1. Von uns zur Auftragsausführung angefertigte Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge oder Vorrichtungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen nicht Gegenstand des Vertrages. Wir behalten uns insoweit sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Ferner stehen uns, sofern anders nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sämtliche Schutzrechte an einer im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen entstandenen Erfindung und/oder gewonnenem Know-how zu.
2. Sofern wir nach Anweisungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen des Kunden konstruiert, gefertigt und/oder montiert haben, übernehmen wir keine Haftung für daraus eventuell entstehende Verletzungen von Urheber- oder Schutzrechten.
3. Die Weitergabe und Verwertung unserer Prüfberichte ist ausschließlich dem Kunden und diesem nur in ungekürztem Originalwortlaut und in Originalgestaltung gestattet. Die Veröffentlichung unserer Leistungen ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.

§ 12 DATENÜBERMITTLUNG

Die Daten aus unseren Leistungen (z. B. Prüfberichte, Messprotokolle, Messdaten etc.) werden dem Kunden elektronisch übermittelt. Wünscht der Kunde eine andere Zustellart, ist dies vom Kunden spätestens bei seiner Bestellung zu vermerken und schriftlich zu vereinbaren.

§ 13 AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 14 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand das Gericht, welches für unseren Geschäftssitz zuständig ist, wenn der Kunde ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.
3. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

§ 15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bedingung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bedingung verfolgt haben. Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Bissingen/Teck, 27.05.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
TELUS-Testlabor für Umweltsimulation GmbH
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